Rosbach-Rodheim 5/2026 Juni 2026
9 kostenfreies Probetragen von Hörgeräten kostenfreier Hörtest Gehörschutz viel Zeit für eine individuelle Anpassung Bahnhofstr. 14 61191 Rosbach 06003 / 8255890 www.hoeren-rosbach.de Welche Anhängelast ein Fahrzeug ziehen darf und warum dies überhaupt detail- liert geregelt ist, musste ein Autofahrer gestern in Gießen am eigenen Leib, respektive Auto, erfahren. Beamte des Regionalen Verkehrsdiens- tes Gießen führten in der Lahnstraße / Ecke Frank- furter Straße Verkehrskont- rollen durch. Gegen 11 Uhr bemerkten die Einsatzkräfte einen Mercedes, der mit An- hänger die Bahnunterführung in Richtung Kontrollstelle be- fuhr. Direkt unterhalb der Un- terführung löste sich vor den Augen der Beamten plötzlich der Anhänger vom Auto und zog nach links in Richtung Gegenverkehr. Der Autofah- rer bremste sofort, was dazu führte, dass der Anhänger nicht weiterrollte. Er schlug aber in das Zugfahrzeug ein Blaulichtecke Anhänger reißt von Pkw ab - Polizei gibt Tipps und kam so zum Stehen. Verletzt wurde zum Glück niemand, am Mercedes ent- stand ein Schaden am Heck. Die Kontrollkräfte eilten zur Unfallstelle und unterstütz- ten zunächst bei der Siche- rung des Anhängers. Aus der Nähe konnten sie erkennen, dass der gesamte Kugelkopf aus der Aufnahme gerissen wurde und noch im Kupp- lungsmaul des Anhängers steckte. Daher schoben die Beamten den Anhänger auf einen nahegelegenen Park- platz. Sodann begannen die Verkehrsexperten zu ermit- teln, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Schnell bemerkten sie, dass der kastenförmige Getränkean- hänger mit Kühlung etwas zu groß für das Zugfahrzeug er- schien. Daraufhin nahmen die Kontrollierenden die Gewich- te der Fahrzeugkombination genauer unter die Lupe. Die zulässige Anhängelast des PKW von 1.500 kg war über- schritten, da der Anhänger im Leerzustand schon fast die- sen Wert erreicht und zudem noch mit Getränken beladen war. Ebenfalls wurde eine viel zu hohe Stützlast ermittelt, welche die maximale Stütz- last von 75 kg des Mercedes ebenfalls deutlich überschritt. Die Gesamtumstände führten zudem dazu, dass der Fahrer mit dem vorgelegenen Füh- rerschein der Klasse B nicht über die erforderliche Fahrer- laubnis verfügt. Glücklicherweise ereignete sich der Unfall an beschrie- bener Stelle und nicht bei hoher Geschwindigkeit, etwa auf einer Landstraße oder Autobahn. Neben dem Scha- den am Fahrzeug kommt nun ein Strafverfahren auf den 38-jährigen Fahrer aus Gie- ßen zu. Ihre Polizei möchte, dass Sie möglichst sicher ans Ziel kommen. Folgende Tipps helfen Ihnen, Gefahren im Straßenverkehr zu minimie- ren: Machen Sie sich generell mit den technischen Daten ge- nutzter Fahrzeuge vertraut. Überprüfen Sie bei Anhän- gern, was diese wiegen und ob Ihr Fahrzeug das jewei- lige Gewicht ziehen darf. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Führerscheinklasse die gefahrene Kombination ab- deckt. Es kommt hierbei auf verschiedene Faktoren an, etwa auf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahr- zeugs und des Anhängers. Entsprechende Daten finden Sie in den Fahrzeugpapieren. Auch kann es relevant sein, wann Sie Ihren Führerschein gemacht haben. Das Bundesministerium für Verkehr bietet Ihnen eine Übersicht der Fahrerlaubnis- klassen und den jeweiligen Details: https://www.bmv.de/ SharedDocs/DE/Artikel/StV/ Strassenverkehr/fahrerlaub- nisklassen-uebersicht.html Polizeipräsidium Mittelhessen Pressestelle Wetterau Abgerissener Kupplungskopf Auflösung auf Seite 11 Die Polizei warnt aktuell vor Telefonbetrügern, die versu- chen, ihre Opfer zur Heraus- gabe von Geld oder Wertsa- chen zu bewegen. Derzeit melden sich vermehrt Bür- gerinnen und Bürger aus Ortenberg bei der Polizei und berichten von Betrü- gern, die sich als Polizeibe- amte ausgeben. Die Täter behaupten, Einbrecherban- den in der Nachbarschaft festgenommenen zu haben. Ziel ist es, an Wertsachen zu gelangen und diese „sicher zu verwahren“. Aktuell sind die Kriminellen im Raum Ortenberg aktiv. Achtung! Polizei warnt vor Betrügern am Telefon Erfahrungsgemäß sind die Anrufe nicht nur auf einen Ort oder Landkreis be- schränkt. Um es den dreisten Betrü- gern möglichst schwer zu machen, bittet die Polizei um Mithilfe. Sprechen Sie mit älteren Angehörigen über die Maschen der Tä- ter. Stellen Sie sich als An- sprechpartner für ihre An- gehörigen zur Verfügung. Zeigen Sie die Möglichkeit auf, unter der Nummer 110 jederzeit die Polizei zu Hilfe holen zu können. Betrüger manipulieren oft- mals geschickt. In der Re- gel versuchen sie, ihre Op- fer initial zu schockieren. In vergangenen Fällen kam es bereits zu zahlreichen An- rufen und Gesprächen, die sich teils über einen langen Zeitraum, in manchen Fällen Stunden, erstrecken kön- nen. Darin üben die Krimi- nellen im Verlauf immer mehr Druck auf ihre Opfer aus. Die dabei genutzten Betrugsma- schen sind vielfältig. Die Ermittler raten: Echte Polizisten, Staatsanwälte oder Banken fragen tele- fonisch nicht nach Details, Wertgegenständen, Ge- heimnummern oder fordern Sie telefonisch zu Überwei- sungen auf. Sollte sich ein angeblicher Mitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf! Vergewissern Sie sich im Zweifel persönlich bei Ihrer Bank oder bei der ech- ten Polizei. Geben Sie auf keinen Fall Informationen zu Ihren Wertgegenstän- den, private Daten wie z.B. Bankkonto- und Kartenda- ten oder andere Zugangs- daten zu Kundenkonten (z.B. PayPal), heraus. Echte Polizeibeamte werden Sie zudem niemals auffordern, Ihre Wertgegenstände he- rauszugeben, um diese zu verwahren. Im Zweifel gilt: Gespräch sofort beenden und die Poli- zei informieren! Die Polizei Hessen bietet um- fangreiche Präventionsange- bote und gibt kostenlos Tipps. Kontakt zu den mittelhes- sischen Ansprechpersonen finden Sie auf unserer Inter- netseite: https://www.polizei . hessen.de/service/ansprech- personen/kriminalpolizeiliche- beratungsstelle-im-polizeipra- esidium-mittelhessen Polizeipräsidium Mittelhessen Pressestelle Wetterau Anzeige aufgeben – Informationen unter: Telefon 06187 9946-199 · WhatsApp 0170 4011871 redaktion@monatsjournal.de
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